Begründung:
Am
28.11.2023 erfolgte bekanntlich im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der
Fachausschüsse des Landkreises Friesland und der Gemeinde Sande die Vorstellung
der Vorplanung für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Sande (Hauptstraße/ K
294) in Sande (siehe auch Vorlage 668/2023). Diese Vorplanung ist das Ergebnis
der Beschlusslage aus 2021 (Vorlage 1207/2021), mit der die Verwaltung
beauftragt wurde, zum einen die Planung zu vergeben und zum anderen weiterhin
in enger Abstimmung mit den Beteiligten (seinerzeit Gemeinde Sande, Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie Einbindung
Wirtschaftsförderungsverein Sande) zu diskutieren.
Als
wesentlicher Baustein der Öffentlichkeitsbeteiligung fand aktuell am 16.01.2024
ein sehr gut besuchter Infoabend für Interessierte in Sande statt, in dessen
Verlauf zum einen die Vorplanung vorgestellt wurde (Präsentation siehe Anlage),
aber auch im Dialog Anregungen, Bedenken, Kritik und Lob aufgenommen wurden.
Sämtliche konkreten Anregungen werden im weiteren Verfahren abgewogen, die
vorhandenen Bedenken sind im Wesentlichen klassifiziert in die Bereiche
·
Auswirkungen auf die
Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs (hier: Schwerverkehr, landwirtschaftlicher
Verkehr) durch das erforderliche Parken auf der Fahrbahn oder/und zusätzliche
Lichtsignalanlagen);
·
Wegfall des Parkraums
(Parkstreifen), d.h. Nachteile für den ruhenden Verkehr (s.o.: Parken auf der
Fahrbahn ist angesichts der in weiten Teilen der Strecke vorhandenen Breite von
7,50 m möglich).
Grundsätzlich
zu berücksichtigen ist die Ausgangslage von vorhandenen Beeinträchtigungen für
die Verkehrssicherheit, es gab und gibt eine auffällige Unfalllage (hohe
Beteiligung von Radfahrenden), die seinerzeit zu dem Votum der Unfallkommission
geführt hat, eine grundlegende Umplanung mit einer Neuverteilung des
Verkehrsraumes vorzunehmen und beidseitige Radwege anzustreben. Die
einschlägigen Vorschriften und Regelwerke (StVO, Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen) sehen grundsätzlich ein erhebliches Konfliktpotential durch
in beiden Fahrtrichtungen nutzbare Radwege, die so nicht mehr angelegt werden
sollten.
Vor
diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung nunmehr vor, auf der Grundlage der
vorhandenen Vorplanung des Ingenieurbüros IRS die konkrete Planung vorzunehmen
und somit das erforderliche Planfeststellungsverfahren vorzubereiten. Im
weiteren Verlauf wird unbedingt das bisher erfolgreiche Vorgehen
weiterverfolgt, sämtliche Akteure frühzeitig einzubinden und angesichts der
Bedeutung eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung beizubehalten.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Vorplanung des
Ingenieurbüros IRS die weitere Planung voranzutreiben und das
Planfeststellungsverfahren vorzubereiten.
Sollten
sich im Verlauf der weiteren Entwurfsplanung Optimierungen (z.B. Möglichkeiten
des Grunderwerbs) ergeben, sind diese zu berücksichtigen.
Anlage:
Präsentation der
Vorplanung