Betreff
Maßnahmenkatalog Bau zu den Kindertagesstätten im Stadtbezirk Schortens
Vorlage
0923/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Seit dem 01.08.2023 hat der Landkreis Friesland die Trägerschaft der Kindergärten auf dem Gebiet der Stadt Schortens übernommen und ist wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaften.

Im Zuge der Übernahme wurden bei der Beantragung der Betriebserlaubnis der Schortenser Kindertagesstätten erhebliche Mängel sowohl durch das Landesjugendamt als auch später im Betrieb durch den Landkreis Friesland festgestellt und möglichst umgehend abgestellt.

Einige der Maßnahmen werden hier beispielhaft aufgeführt:

  • Grundrisse den Anforderungen entsprechend angepasst,
  • Grundrisspläne überarbeitet,
  • Fingerschutzeinrichtungen an den Türen nachgerüstet,
  • Organisatorische Mängel sowie kleine bauliche Brandschutzmängel behoben,
  • Leckagen behoben,
  • Wartungen von Feuerlöscheinrichtungen eingeleitet und durchgeführt,
  • fehlende Beschilderungen für Flucht- und Rettungswege erstellt und angebracht,
  • Raumakustik durch Schallschutzplatten verbessert,
  • Anpassungen bzw. Verbesserungen im Außenbereich,
  • U.v.m.

Bauliche Zustand der Kindertageseinrichtungen

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine überschlägige Analyse zum baulichen Zustand der Gebäude durchgeführt und die Handlungsbedarfe grob kategorisiert

Mit Übernahme der Schortenser Kindertagesstätten zahlt der Landkreis der Stadt Schortens für die Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten in Schulen sowie Containeranlagen eine jährliche Nutzungsentschädigung von 60,00 €/m². Neben der Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten der Stadt zur Abdeckung des Restbuchwertes übernimmt der Landkreis zusätzlich auch laufende Verträge Dritter, hier Containermietverträge.

Der Landkreis Friesland betreut derzeit 40 Gruppen in 13 Einrichtungen/ Gebäuden.

4 Einrichtungen wurden erst vor Kurzem neu erbaut bzw. stehen kurz vor Inbetriebnahme. Hierbei handelt es sich um den Neubau der ev. Kita Jungfernbusch an der Beethovenstr. in Schortens.

Die Gebäude der 4 Kindertagesstätten Sillenstede, Schortens (Plaggestr.), Oestringfelde „Abenteuerland“ und Glarum sind Anfang bzw. Mitte der 1990er Jahre erbaut worden und müssen mittelfristig energetisch, brandschutztechnisch und hinsichtlich der Barrierefreiheit optimiert werden. Die Sanierung bzw. die Maßnahmen können im Rahmen von Bauunterhaltsmaßnahmen schrittweise und in Teilen im laufenden Betrieb umgesetzt werden.

Ausgenommen des Waldkindergartens sind für die restlichen 4 Kindertagesstätten kurzfristig alternative Standorte zu finden. Die Krippe in Roffhausen und die Krippe in Schortens (Plaggestraße) werden in Schulgebäuden der Stadt Schortens betrieben und befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand. Die Kitas Oestringfelde II und Jungfernbusch, beides Containerlösungen, sind baurechtlich nicht für einen Dauerbetrieb zugelassen und können nicht unbefristet als Kita-Räume genutzt werden, da sie nicht in Gänze den technischen Anforderungen des Baurechtes (z.B. Gebäude-Energie-Gesetz, Brandschutz, Arbeitsschutz) entsprechen.

Ziele und erforderliche Maßnahmen

Für die Gebäude der Kindertageseinrichtungen verfolgt der Landkreis folgende Ziele:

  1. Der bauliche Zustand der Kita Gebäude ist sicher.
  2. Die Containeranlagen sind durch und moderne bauliche Anlagen ersetzt.
  3. Einrichtungen, die sich in angemieteten Gebäuden/ Containern der Stadt Schortens befinden, sind in landkreiseigene Gebäude überführt. Die Mietverhältnisse mit der Stadt Schortens sind aufgelöst.

Unter Berücksichtigung der o.g. baulichen und zeitlichen Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmenpakete zur Behebung des aktuellen Zustandes und zur Entwicklung der Kindertagesstätten in Schortens vor:

Maßnahmenpaket (MN-P) 1.1

Die Kindertagestätte in Sillenstede hat derzeit 3 Kindergarten- und 1 Krippengruppe, wovon eine Kindergartengruppe aus Platzmangel in die anliegende Schule ausweichen musste. Die Stadt Schortens hat der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Nutzung der Räumlichkeiten in der Grundschule über den 31.07.2025 hinaus nicht möglich sei.

Ab dem 01.08.2025 wird der Kita Sillenstede in Schortens ein Gruppenraum fehlen. Aufgrund der baulichen Situation für die drei Gruppen in der Krippe Schortens (Plaggestraße) besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Krippe Oestringfelde befindet sich in einem Neubau und bietet eine Ausbaureserve im Dachgeschoss, die Platz für zwei Gruppen bietet. Aufgrund der Kurzfristigkeit schlägt die Verwaltung vor, das nicht ausgebaute Dachgeschoss für zwei Gruppen herzurichten (Anlage 2).

Damit kann kurzfristig der für die Kita Gruppe Sillenstede benötigte Raum kompensiert und zudem eine Gruppe der Krippe Schortens (Plaggestraße) aus dem Schulgebäude rausgenommen und im neu ausgebauten Dachgeschoss der Krippe Oestringfelde aufgenommen werden. Dies bietet der Krippe Schortens (Plaggestraße) mit den verbleibenden zwei Gruppen übergangsweise eine deutliche Entzerrung der engen Räumlichkeiten und ermöglicht den Mitarbeitenden vor Ort eine adäquate Arbeitsplatzgestaltung. Die Überführung der zwei verbleibenden Gruppen in andere Räumlichkeiten sind in einem nächsten Schritt geplant (MN-P 1.3).

 

Maßnahmenpaket (MN-P) 1.2

Das Dachgeschoss der ev. Krippe Jungfernbusch (Anlage 2) soll ebenfalls ausgebaut werden.  Hier können die zwei Gruppen aus der Containeranlage Kita Oestringfelde II untergebracht werden. Damit wäre ein Teilziel erreicht, die Containeranlagen durch sichere und moderne bauliche Anlagen zu ersetzen.

Maßnahmenpaket (MN-P) 1.3

Das Gebäude der ehemaligen Förderschule an der Potsdamer Str. in Roffhausen kann nach Auszug der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zu einer Kindertagestätte entsprechend hergerichtet werden. Die Liegenschaft wird für fünf Gruppen baulich und energetisch sowie den pädagogischen Anforderungen entsprechend umgebaut (Anlage 3). Von der Baumaßnahme ausgeschlossen ist neben der Bewegungshalle, welche sich in einem guten Zustand befindet, auch das zweigeschossige Verwaltungsgebäude (wird nicht benötigt). Bei Ausbau dieser Räumlichkeit, könnten nach derzeitigen überschlägigen Planungen mindestens 8 Gruppen in der Liegenschaft betreut werden.

Mit Fertigstellung der fünf Gruppen in der Schule in Roffhausen wird die Voraussetzung für die Auflösung der letzten, in einem Mietverhältnis mit der Stadt Schortens befindlichen Einrichtung gegeben. Wie die Gruppen verteilt werden, wird in Abhängigkeit mit den sich dann darstellenden Bedarfen abgestimmt.

Einrichtungen mit einer Gruppenzahl von fünf oder größer bieten den Vorteil, dass Vertretungen leichter zu organisieren sind und somit Betreuungsangebote bei Ausfall des Personals besser kompensiert werden können. Zudem sind diese Stellen für Kitaleitungen attraktiver, weil sich die Vergütung der Leitungen gem. TVöD nach der Anzahl der Durchschnittsbelegung, d. h. Anzahl der betreuten Kinder, richtet und sich somit auf die Eingruppierung der Kita-Leitung auswirkt (S15 ab 70 Kindern). Damit wird es leichter, geeignete Leitungskräfte zu finden.

Maßnahmenpaket (MN-P) 2

Die 5-gruppige Kita Jungfernbusch ist in einer Containeranlage untergebracht. Wie erwähnt ist die bestehende Containeranlage für eine Dauernutzung baurechtlich nicht zulässig, weil diese den technischen Anforderungen des Baurechts sowie den energetischen und arbeitsschutzrechtlichen Ansprüchen nicht in Gänze entspricht und daher nur für einen befristeten Zeitraum als Übergangslösung genehmigt wird. Hier ist es zwingend erforderlich eine dauerhaft baurechtlich zulässige Lösung herbeizuführen. Für die fünf Kindergartengruppen ist ein Neubau erforderlich, mögliche geeignete Liegenschaften wurden geprüft und nicht festgestellt.

Nach umfassender Untersuchung der in Frage kommenden Liegenschaften, soll der neue Kindergarten auf einer landkreiseigenen Fläche am Oberstufengebäude der IGS Friesland-Nord entstehen.

Der Kreisausschuss hat am 01.03.2023 die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer Zweifeldsporthalle beauftragt. Es sollte angestrebt werden, die Vergabe der Planer und Bauleistungen an einen Generalübernehmer zu vergeben. Nach eingehender Prüfung hat die zentrale Vergabestelle (ZVS) des Landkreises, dem Verfahren eines Generalübernehmer- bzw. Totalunternehmerverfahrens (TU) zur Errichtung einer Sporthalle zugestimmt. Derzeit befindet sich das Verfahren in der Vorbereitung zur Ausschreibung für die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Nach Rücksprache mit der ZVS kann die TU-Vergabe der Sporthalle, um den Bau einer Kindertagesstätte erweitert werden.

Unter Berücksichtigung der derzeit unbesetzten Ingenieursstellen im Gebäudemanagement ist das TU-Verfahren u.a. ein probates Mittel, den Personaleinsatz des Gebäudemanagements optimal zu nutzen. Zudem erhält der Landkreis mit dem Entwurf ein Angebot mit Festpreis zur Errichtung des Gebäudes. Weitere Vorteile sind Termin – und Kostensicherheit sowie ein alleiniger Vertragspartner bei Gewährleistungsansprüchen, statt diese gegenüber jedem Gewerk einzeln durchsetzen zu müssen. Die TU-Vergabe ist nicht beliebig auf jede Baumaßnahme anzuwenden, sondern jeder Fall muss gesondert betrachtet und die Erläuterung hierfür sowohl wirtschaftlich und auch technisch entsprechend begründet sein.

Nach Vergabe der Ausschreibungsplanung kann eine funktionale Leistungsbeschreibung sowohl für die Sporthalle als auch für die Kita erstellt und die Vergabe an ein TU-Unternehmer vorbereitet werden.

Maßnahmenpaket (MN-P) 3

Das Maßnahmenpaket 3 beinhaltet Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die Kindertagesstätten Glarum, Oestringefelde „Abenteuerland“, Schortens (Plaggestraße) und Sillenstede. Hier werden im Rahmen der Bauunterhaltung fortlaufend Instandhaltungsmaßnahmen wie z.B. energetische Anpassungen, baukonstruktive Erneuerungen aber auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie Anpassungen an den Brandschutz durchgeführt.

Die Maßnahmenpakete 1 – 2 schaffen keine neuen, sondern kompensieren die wegfallenden bzw. umverteilen die vorhandenen Plätze.

 

 

Kosten:

 

MN-P 1.1 - 1.3:

Nach Umsetzung der Maßnahmenpakete würden sowohl die Mietzahlungen an den Vermieter der Containeranlagen als auch an die Stadt Schortens entfallen. Zudem würden keine weiteren Kosten für notwendige Sanierungen in diesen Gebäuden entstehen.

 

Wie aus der o.a. Tabelle 2 ersichtlich, zahlt der Landkreis Friesland für die Krippe Schortens (Plaggestraße) 28.140,60 € Miete für eine Fläche von ca. 469 m² pro Jahr an die Stadt Schortens.

Aufgrund des baulichen Zustands wären Investitionen in Höhe ca. 816.000 € (Anlage 1) notwendig. Unter Berücksichtigung einem Zinssatz von 3% und einer Tilgung von 2% erhält man Annuitätskosten von ca. 40.800 € pro Jahr. Die Gesamtkosten bei einer möglichen Sanierung lägen bei ca. 69.000,-€ jährlich.

Für die Containeranlage Oestringfelde II wird eine monatliche Miete von 11.638,20 € gezahlt. Bei einer Laufzeit von ca. 20 Jahren und einer jährlichen Mietpreissteigerung von ca. 3% ergibt dies eine Gesamtmiete von ca. 3.752.673,51 € bzw. eine durchschnittliche jährliche Miete von ca. 187.633 € (Anlage 1).

Für die Krippe Roffhausen entrichtet der Landkreis eine Nutzungsentschädigungszahlung von 33.967,20 € jährlich. Für eine mögliche bauliche Sanierung, wären zusätzliche Annuitätskosten in Höhe von 25.900 € (Anlage 1) hinzuzurechnen. Die Gesamtkosten lägen bei ca. 59.867 €. pro Jahr.

Es würden sich damit Annuitätskosten für die o.g. Maßnahmen in Höhe von ca. 316.500 € ergeben.

Die Kosten für den Ausbau der Dachgeschosse (Anlage 2) liegen insgesamt bei ca. 1.150.000 €. Die Sanierungs- und Umnutzungskosten zu einer Kindertagesstätte in Roffhausen liegen bei ca. 3.550.000 € (Anlage 3).

Die Annuitätskosten für Ausbau der Dachgeschosse und der Sanierung der ehemaligen Schule in Roffhausen liegen etwa bei 235.000 € pro Jahr und sind somit ca. 81.500 € günstiger im Verhältnis zu den Sanierungsvorschlägen der Bestandsgebäude.

MN-P 2:

Der Neubau einer Kita mit 5 Gruppen wird mit Baukosten in Höhe von ca. 4.107.000 € geschätzt (Anlage 4). Die Kosten enthalten die reinen Baukosten inkl. Planungskosten sowie die Herrichtung der Außenanlagen. Im Rahmen eines TU-Verfahrens wird neben der Wirtschaftlichkeit auch die Funktionalität untersucht.

Die jährlichen Annuitätskosten für den Neubau der KiTa Jungfernbusch sind um ca.  138.536,16 € teurer als die jährliche Zahlung für Miete.

 

In der Gesamtbetrachtung bedeutet dies eine Mehrbelastung von ca. 57.000 € für die   Maßnahmenpakete 1 und 2.

 

 

MN-P 3:

Die Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Bauunterhaltung teilweise im laufenden Betrieb, bestenfalls während der Schließzeiten in den Ferien durchgeführt. Aufgrund der mittelfristigen (5-10 Jahre) Umsetzung und der Splittung in kleine Einzelmaßnahmen ist ein Umsetzungszeitpunkt derzeit nicht zu benennen. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, werden die Kosten der einzelnen Kindertagesstätten als Gesamtmaßnahme angegeben und mit den aktuellen Kostensätzen kalkuliert.

Für die KiTa Glarum und Oestringfelde „Abenteuerland“, beide in etwa Baugleich, sind Kosten in Höhe von je ca. 523.000 € angesetzt. Die Sanierungskosten für die KiTa Schortens (Plaggestraße) betragen ca. 645.000 € und für die KiTa Sillenstede sind 701.000 € (Gesamt 2.392.000 €, Anlage 4) angesetzt.

Fazit:

Für die Entwicklung der Kindertagesstätten in Schortens ist die Umsetzung der o.g. Maßnahmenpakete ein wichtiger und notwendiger Baustein. Deshalb empfiehlt die Verwaltung die Maßnahmen entsprechend der Nummerierung der Maßnahmenpakete zu priorisieren:

Schritte zur Umsetzung der Maßnahmenpakete:

Rechteck: abgerundete Ecken: Maßnahmenpaket 1.1

Rechteck: abgerundete Ecken: Ausbau DG
Krippe Oestringfelde
Rechteck: abgerundete Ecken: 1 Gruppe aus Sillenstede
ins DG      
Rechteck: abgerundete Ecken: 1 Gruppe aus Kr. Schortens
ins DG


Rechteck: abgerundete Ecken: Maßnahmenpaket 1.2

Rechteck: abgerundete Ecken: Ausbau DG
Krippe ev. Krippe Jungfernbusch
Rechteck: abgerundete Ecken: 2 Gruppen aus Kita Oestringfelde II
ins DG


Rechteck: abgerundete Ecken: Maßnahmenpaket 1.3

Rechteck: abgerundete Ecken: Sanierung ehem. Schule Roffhausen (Potsdamer Str.) Rechteck: abgerundete Ecken: 5 Gruppen 
(3 Kr. Roffhausen + 2 Gruppen Schortens)
Pfeil: nach rechts:

 

 

 

 


Rechteck: abgerundete Ecken: Maßnahmenpaket 2

 

Rechteck: abgerundete Ecken: Neubau einer 5-gruppigen Kita Rechteck: abgerundete Ecken: Umzug der Kita Jungfernbusch in Neubau
Pfeil: nach rechts:
 

 

 

 

 

 


Rechteck: abgerundete Ecken: Maßnahmenpaket 3

Rechteck: abgerundete Ecken: Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
der Kitas: Glarum, Sillenstede, Schortens Oestringfelde
 

 

 

 

 


Die Realisierung des Maßnahmenpaket 1.1 ist nach Freigabe des Haushalts 2025 zeitlich zum Start des Kindergartenjahres 2025/26 zum August nicht umsetzbar. Daher ist es zwingend erforderlich für die Beauftragung der Planungsleistungen sind entsprechende Haushaltmittel in Höhe von 75.000 € (von 575.000 €) als Außerplanmäßige Ausgaben sofort zur Verfügung zu stellen.

Die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1.2 ist nicht zwingend zu Beginn des Kindergartenjahres 2025/ 2026 umzusetzen, es wird jedoch empfohlen, auch mit diesem Ausbau zeitnah zu beginnen, um die hohen Mietkosten für die Containeranlage Oestringfelde II einzusparen. Somit wären auch hierfür außerplanmäßige Ausgaben in selbiger Höhe noch in 2024 bereitzustellen.

Die außerplanmäßigen Ausgaben für die Planungsleistungen sind durch das Gesamtbudget des Gebäudemanagements gedeckt.

Für das Maßnahmenpaket 1.3 werden entsprechende Haushaltsmittel für die nächsten Jahre berücksichtigt.

Das Maßnahmenpaket 2 soll im Rahmen des TU-Verfahrens mit ausgeschrieben werden und wird im Haushaltsjahr 2025 eingeplant und die Maßnahmen im Paket 3 werden im Ergebnishaushalt berücksichtigt.


Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog entsprechend der Vorlage umzusetzen.

2.    Für die Umsetzung der Maßnahmenpakete 1.1 und 1.2 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150.000 € in 2024 zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 11.299.000

€ XXXX

€ 11.299.000

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld: Co2-Einsparung

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken 

HSP Nr. 2.07.01

Titel: Fortsetzung der Sanierung und Instandhaltung der Schulgebäude – hier: Kindertagesstätten

                                                

gez. Alpaslan                 gez. Neuhaus

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

                                                              gez. Ambrosy

Kämmerei                         Dezernent                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlagen:

Anlage 1: Präsentation Maßnahmenkatalog Bau Kita Schortens

Anlage 2: Anlagen zu Maßnahmenkatalog Bau zu den Kindertagesstätten im

                Stadtbezirk Schortens