Begründung:
Seit dem 01.08.2023
hat der Landkreis Friesland die Trägerschaft der Kindergärten auf dem Gebiet
der Stadt Schortens übernommen und ist wirtschaftlicher Eigentümer der
Liegenschaften.
Im Zuge der
Übernahme wurden bei der Beantragung der Betriebserlaubnis der Schortenser
Kindertagesstätten erhebliche Mängel sowohl durch das Landesjugendamt als auch
später im Betrieb durch den Landkreis Friesland festgestellt und möglichst
umgehend abgestellt.
Einige der Maßnahmen
werden hier beispielhaft aufgeführt:
- Grundrisse
den Anforderungen entsprechend angepasst,
- Grundrisspläne
überarbeitet,
- Fingerschutzeinrichtungen
an den Türen nachgerüstet,
- Organisatorische
Mängel sowie kleine bauliche Brandschutzmängel behoben,
- Leckagen
behoben,
- Wartungen
von Feuerlöscheinrichtungen eingeleitet und durchgeführt,
- fehlende
Beschilderungen für Flucht- und Rettungswege erstellt und angebracht,
- Raumakustik
durch Schallschutzplatten verbessert,
- Anpassungen
bzw. Verbesserungen im Außenbereich,
- U.v.m.
Bauliche Zustand der Kindertageseinrichtungen
Die Verwaltung hat
zwischenzeitlich eine überschlägige Analyse zum baulichen Zustand der Gebäude
durchgeführt und die Handlungsbedarfe grob kategorisiert
Mit Übernahme der
Schortenser Kindertagesstätten zahlt der Landkreis der Stadt Schortens für die
Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten in Schulen sowie Containeranlagen eine
jährliche Nutzungsentschädigung von 60,00 €/m². Neben der Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten
der Stadt zur Abdeckung des Restbuchwertes übernimmt der Landkreis zusätzlich
auch laufende Verträge Dritter, hier Containermietverträge.
Der Landkreis
Friesland betreut derzeit 40 Gruppen in 13 Einrichtungen/ Gebäuden.
4 Einrichtungen wurden erst vor Kurzem neu erbaut bzw.
stehen kurz vor Inbetriebnahme. Hierbei handelt es sich um den Neubau der ev.
Kita Jungfernbusch an der Beethovenstr. in Schortens.
Die Gebäude der 4 Kindertagesstätten Sillenstede,
Schortens (Plaggestr.), Oestringfelde „Abenteuerland“ und Glarum sind Anfang
bzw. Mitte der 1990er Jahre erbaut worden und müssen mittelfristig energetisch,
brandschutztechnisch und hinsichtlich der Barrierefreiheit optimiert werden.
Die Sanierung bzw. die Maßnahmen können im Rahmen von Bauunterhaltsmaßnahmen
schrittweise und in Teilen im laufenden Betrieb umgesetzt werden.
Ausgenommen des
Waldkindergartens sind für die restlichen 4
Kindertagesstätten kurzfristig alternative Standorte zu finden. Die Krippe in
Roffhausen und die Krippe in Schortens (Plaggestraße) werden in Schulgebäuden
der Stadt Schortens betrieben und befinden sich teilweise in einem schlechten
Zustand. Die Kitas Oestringfelde II und Jungfernbusch, beides
Containerlösungen, sind baurechtlich nicht für einen Dauerbetrieb zugelassen
und können nicht unbefristet als Kita-Räume genutzt werden, da sie nicht in
Gänze den technischen Anforderungen des Baurechtes (z.B.
Gebäude-Energie-Gesetz, Brandschutz, Arbeitsschutz) entsprechen.
Ziele und erforderliche Maßnahmen
Für die Gebäude der
Kindertageseinrichtungen verfolgt der Landkreis folgende Ziele:
- Der
bauliche Zustand der Kita Gebäude ist sicher.
- Die
Containeranlagen sind durch und moderne bauliche Anlagen ersetzt.
- Einrichtungen,
die sich in angemieteten Gebäuden/ Containern der Stadt Schortens
befinden, sind in landkreiseigene Gebäude überführt. Die Mietverhältnisse
mit der Stadt Schortens sind aufgelöst.
Unter
Berücksichtigung der o.g. baulichen und zeitlichen Rahmenbedingungen schlägt
die Verwaltung folgende Maßnahmenpakete zur Behebung des aktuellen Zustandes
und zur Entwicklung der Kindertagesstätten in Schortens vor:
Maßnahmenpaket
(MN-P) 1.1
Die Kindertagestätte
in Sillenstede hat derzeit 3 Kindergarten- und 1 Krippengruppe, wovon eine
Kindergartengruppe aus Platzmangel in die anliegende Schule ausweichen musste.
Die Stadt Schortens hat der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Nutzung der Räumlichkeiten
in der Grundschule über den 31.07.2025 hinaus nicht möglich sei.
Ab dem 01.08.2025
wird der Kita Sillenstede in Schortens ein Gruppenraum fehlen. Aufgrund der
baulichen Situation für die drei Gruppen in der Krippe Schortens (Plaggestraße)
besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Krippe
Oestringfelde befindet sich in einem Neubau und bietet eine Ausbaureserve im
Dachgeschoss, die Platz für zwei Gruppen bietet. Aufgrund der Kurzfristigkeit
schlägt die Verwaltung vor, das nicht ausgebaute Dachgeschoss für zwei Gruppen
herzurichten (Anlage 2).
Damit kann
kurzfristig der für die Kita Gruppe Sillenstede benötigte Raum kompensiert und
zudem eine Gruppe der Krippe Schortens (Plaggestraße) aus dem Schulgebäude
rausgenommen und im neu ausgebauten Dachgeschoss der Krippe Oestringfelde
aufgenommen werden. Dies bietet der Krippe Schortens (Plaggestraße) mit den
verbleibenden zwei Gruppen übergangsweise eine deutliche Entzerrung der engen
Räumlichkeiten und ermöglicht den Mitarbeitenden vor Ort eine adäquate Arbeitsplatzgestaltung.
Die Überführung der zwei verbleibenden Gruppen in andere Räumlichkeiten sind in
einem nächsten Schritt geplant (MN-P 1.3).
Maßnahmenpaket
(MN-P) 1.2
Das Dachgeschoss der
ev. Krippe Jungfernbusch (Anlage 2) soll ebenfalls ausgebaut werden. Hier können die zwei Gruppen aus der
Containeranlage Kita Oestringfelde II untergebracht werden. Damit wäre ein
Teilziel erreicht, die Containeranlagen durch sichere und moderne bauliche
Anlagen zu ersetzen.
Maßnahmenpaket
(MN-P) 1.3
Das Gebäude der
ehemaligen Förderschule an der Potsdamer Str. in Roffhausen kann nach Auszug
der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zu einer Kindertagestätte
entsprechend hergerichtet werden. Die Liegenschaft wird für fünf Gruppen
baulich und energetisch sowie den pädagogischen Anforderungen entsprechend
umgebaut (Anlage 3). Von der Baumaßnahme ausgeschlossen ist neben der
Bewegungshalle, welche sich in einem guten Zustand befindet, auch das
zweigeschossige Verwaltungsgebäude (wird nicht benötigt). Bei Ausbau dieser
Räumlichkeit, könnten nach derzeitigen überschlägigen Planungen mindestens 8
Gruppen in der Liegenschaft betreut werden.
Mit Fertigstellung
der fünf Gruppen in der Schule in Roffhausen wird die Voraussetzung für die
Auflösung der letzten, in einem Mietverhältnis mit der Stadt Schortens
befindlichen Einrichtung gegeben. Wie die Gruppen verteilt werden, wird in
Abhängigkeit mit den sich dann darstellenden Bedarfen abgestimmt.
Einrichtungen mit
einer Gruppenzahl von fünf oder größer bieten den Vorteil, dass Vertretungen
leichter zu organisieren sind und somit Betreuungsangebote bei Ausfall des
Personals besser kompensiert werden können. Zudem sind diese Stellen für
Kitaleitungen attraktiver, weil sich die Vergütung der Leitungen gem. TVöD nach
der Anzahl der Durchschnittsbelegung, d. h. Anzahl der betreuten Kinder,
richtet und sich somit auf die Eingruppierung der Kita-Leitung auswirkt (S15 ab
70 Kindern). Damit wird es leichter, geeignete Leitungskräfte zu finden.
Maßnahmenpaket
(MN-P) 2
Die 5-gruppige Kita
Jungfernbusch ist in einer Containeranlage untergebracht. Wie erwähnt ist die
bestehende Containeranlage für eine Dauernutzung baurechtlich nicht zulässig,
weil diese den technischen Anforderungen des Baurechts sowie den energetischen
und arbeitsschutzrechtlichen Ansprüchen nicht in Gänze entspricht und daher nur
für einen befristeten Zeitraum als Übergangslösung genehmigt wird. Hier ist es
zwingend erforderlich eine dauerhaft baurechtlich zulässige Lösung
herbeizuführen. Für die fünf Kindergartengruppen ist ein Neubau erforderlich,
mögliche geeignete Liegenschaften wurden geprüft und nicht festgestellt.
Nach umfassender
Untersuchung der in Frage kommenden Liegenschaften, soll der neue Kindergarten
auf einer landkreiseigenen Fläche am Oberstufengebäude der IGS Friesland-Nord
entstehen.
Der Kreisausschuss
hat am 01.03.2023 die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer
Zweifeldsporthalle beauftragt. Es sollte angestrebt werden, die Vergabe der
Planer und Bauleistungen an einen Generalübernehmer zu vergeben. Nach
eingehender Prüfung hat die zentrale Vergabestelle (ZVS) des Landkreises, dem
Verfahren eines Generalübernehmer- bzw. Totalunternehmerverfahrens (TU) zur
Errichtung einer Sporthalle zugestimmt. Derzeit befindet sich das Verfahren in
der Vorbereitung zur Ausschreibung für die Erstellung einer funktionalen
Leistungsbeschreibung. Nach Rücksprache mit der ZVS kann die TU-Vergabe der
Sporthalle, um den Bau einer Kindertagesstätte erweitert werden.
Unter
Berücksichtigung der derzeit unbesetzten Ingenieursstellen im Gebäudemanagement
ist das TU-Verfahren u.a. ein probates Mittel, den Personaleinsatz des
Gebäudemanagements optimal zu nutzen. Zudem erhält der Landkreis mit dem
Entwurf ein Angebot mit Festpreis zur Errichtung des Gebäudes. Weitere Vorteile
sind Termin – und Kostensicherheit sowie ein alleiniger Vertragspartner bei
Gewährleistungsansprüchen, statt diese gegenüber jedem Gewerk einzeln
durchsetzen zu müssen. Die TU-Vergabe ist nicht beliebig auf jede Baumaßnahme
anzuwenden, sondern jeder Fall muss gesondert betrachtet und die Erläuterung
hierfür sowohl wirtschaftlich und auch technisch entsprechend begründet sein.
Nach Vergabe der
Ausschreibungsplanung kann eine funktionale Leistungsbeschreibung sowohl für
die Sporthalle als auch für die Kita erstellt und die Vergabe an ein
TU-Unternehmer vorbereitet werden.
Maßnahmenpaket
(MN-P) 3
Das Maßnahmenpaket 3
beinhaltet Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die
Kindertagesstätten Glarum, Oestringefelde „Abenteuerland“, Schortens (Plaggestraße)
und Sillenstede. Hier werden im Rahmen der Bauunterhaltung fortlaufend
Instandhaltungsmaßnahmen wie z.B. energetische Anpassungen, baukonstruktive
Erneuerungen aber auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie Anpassungen an den
Brandschutz durchgeführt.
Die Maßnahmenpakete
1 – 2 schaffen keine neuen, sondern kompensieren die wegfallenden bzw.
umverteilen die vorhandenen Plätze.
Kosten:
MN-P 1.1 - 1.3:
Nach Umsetzung der
Maßnahmenpakete würden sowohl die Mietzahlungen an den Vermieter der Containeranlagen
als auch an die Stadt Schortens entfallen. Zudem würden keine weiteren Kosten
für notwendige Sanierungen in diesen Gebäuden entstehen.
Wie aus der o.a.
Tabelle 2 ersichtlich, zahlt der Landkreis Friesland für die Krippe Schortens
(Plaggestraße) 28.140,60 € Miete für eine Fläche von ca. 469 m² pro Jahr an die
Stadt Schortens.
Aufgrund des
baulichen Zustands wären Investitionen in Höhe ca. 816.000 € (Anlage 1)
notwendig. Unter Berücksichtigung einem Zinssatz von 3% und einer Tilgung von
2% erhält man Annuitätskosten von ca. 40.800 € pro Jahr. Die Gesamtkosten bei
einer möglichen Sanierung lägen bei ca. 69.000,-€
jährlich.
Für die
Containeranlage Oestringfelde II wird eine monatliche Miete von 11.638,20 €
gezahlt. Bei einer Laufzeit von ca. 20 Jahren und einer jährlichen
Mietpreissteigerung von ca. 3% ergibt dies eine Gesamtmiete von ca.
3.752.673,51 € bzw. eine durchschnittliche jährliche Miete von ca. 187.633 € (Anlage 1).
Für die Krippe
Roffhausen entrichtet der Landkreis eine Nutzungsentschädigungszahlung von
33.967,20 € jährlich. Für eine mögliche bauliche Sanierung, wären zusätzliche
Annuitätskosten in Höhe von 25.900 € (Anlage 1) hinzuzurechnen. Die
Gesamtkosten lägen bei ca. 59.867 €.
pro Jahr.
Es würden sich damit
Annuitätskosten für die o.g. Maßnahmen in Höhe von ca. 316.500 € ergeben.
Die Kosten für den
Ausbau der Dachgeschosse (Anlage 2) liegen insgesamt bei ca. 1.150.000 €. Die
Sanierungs- und Umnutzungskosten zu einer Kindertagesstätte in Roffhausen
liegen bei ca. 3.550.000 € (Anlage 3).
Die Annuitätskosten
für Ausbau der Dachgeschosse und der Sanierung der ehemaligen Schule in
Roffhausen liegen etwa bei 235.000 €
pro Jahr und sind somit ca. 81.500 € günstiger im Verhältnis zu den
Sanierungsvorschlägen der Bestandsgebäude.
MN-P 2:
Der Neubau einer
Kita mit 5 Gruppen wird mit Baukosten in Höhe von ca. 4.107.000 € geschätzt
(Anlage 4). Die Kosten enthalten die reinen Baukosten inkl. Planungskosten
sowie die Herrichtung der Außenanlagen. Im Rahmen eines TU-Verfahrens wird
neben der Wirtschaftlichkeit auch die Funktionalität untersucht.
Die jährlichen
Annuitätskosten für den Neubau der KiTa Jungfernbusch sind um ca. 138.536,16 € teurer als die jährliche Zahlung
für Miete.
In der
Gesamtbetrachtung bedeutet dies eine Mehrbelastung von ca. 57.000 € für
die Maßnahmenpakete 1 und 2.
MN-P 3:
Die Instandhaltungs-
und Modernisierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Bauunterhaltung teilweise im
laufenden Betrieb, bestenfalls während der Schließzeiten in den Ferien
durchgeführt. Aufgrund der mittelfristigen (5-10 Jahre) Umsetzung und der
Splittung in kleine Einzelmaßnahmen ist ein Umsetzungszeitpunkt derzeit nicht
zu benennen. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, werden die Kosten der
einzelnen Kindertagesstätten als Gesamtmaßnahme angegeben und mit den aktuellen
Kostensätzen kalkuliert.
Für die KiTa Glarum
und Oestringfelde „Abenteuerland“, beide in etwa Baugleich, sind Kosten in Höhe
von je ca. 523.000 € angesetzt. Die Sanierungskosten für die KiTa Schortens
(Plaggestraße) betragen ca. 645.000 € und für die KiTa Sillenstede sind 701.000
€ (Gesamt 2.392.000 €, Anlage 4) angesetzt.
Fazit:
Für die Entwicklung
der Kindertagesstätten in Schortens ist die Umsetzung der o.g. Maßnahmenpakete
ein wichtiger und notwendiger Baustein. Deshalb empfiehlt die Verwaltung die
Maßnahmen entsprechend der Nummerierung der Maßnahmenpakete zu priorisieren:
Schritte zur Umsetzung der Maßnahmenpakete:
Die Realisierung des
Maßnahmenpaket 1.1 ist nach Freigabe des Haushalts 2025 zeitlich zum Start des
Kindergartenjahres 2025/26 zum August nicht umsetzbar. Daher ist es zwingend
erforderlich für die Beauftragung der Planungsleistungen sind entsprechende Haushaltmittel
in Höhe von 75.000 € (von 575.000 €) als Außerplanmäßige Ausgaben sofort zur
Verfügung zu stellen.
Die Umsetzung des
Maßnahmenpakets 1.2 ist nicht zwingend zu Beginn des Kindergartenjahres 2025/
2026 umzusetzen, es wird jedoch empfohlen, auch mit diesem Ausbau zeitnah zu
beginnen, um die hohen Mietkosten für die Containeranlage Oestringfelde II
einzusparen. Somit wären auch hierfür außerplanmäßige Ausgaben in selbiger Höhe
noch in 2024 bereitzustellen.
Die außerplanmäßigen
Ausgaben für die Planungsleistungen sind durch das Gesamtbudget des
Gebäudemanagements gedeckt.
Für das
Maßnahmenpaket 1.3 werden entsprechende Haushaltsmittel für die nächsten Jahre
berücksichtigt.
Das Maßnahmenpaket 2
soll im Rahmen des TU-Verfahrens mit ausgeschrieben werden und wird im
Haushaltsjahr 2025 eingeplant und die Maßnahmen im Paket 3 werden im
Ergebnishaushalt berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog entsprechend der Vorlage
umzusetzen.
2.
Für die
Umsetzung der Maßnahmenpakete 1.1 und 1.2 werden außerplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 150.000 € in 2024 zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Anlage 1:
Präsentation Maßnahmenkatalog Bau Kita Schortens
Anlage 2: Anlagen
zu Maßnahmenkatalog Bau zu den Kindertagesstätten im
Stadtbezirk Schortens