Betreff
Zukunft der Gemeindeverkehrsfinanzierung (Revision der GVFG-/Entflechtungsmittel) sowie Vorgehen im Landkreis Friesland
Vorlage
911/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Landkreis Friesland führt Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen (u.a. auch Radwegebau) nach dem Grundsatz aus, dass diese nur bei entsprechender Bewilligung von Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) realisiert werden.

Im Folgenden soll zum einen die rechtliche Situation nach Aufhebung des GVFG, zum anderen auch die Situation der Förderung des kommunalen Straßenbaus in Niedersachsen dargestellt werden.



Rechtslage

Im Zuge der Förderalismusrefom I wurden die Zuständigkeiten für die Gemeindeverkehrsfinanzierung „entflochten“ und vollständig den Ländern übertragen: Mit Außerkrafttreten des alten GVFG wurde somit im Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) vom 05.09.2006 geregelt, dass für den Zeitraum bis zum 31.12.2013 den Ländern jährlich zweckgebundene Mittel zur „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ zur Verfügung gestellt werden, dies sind für Niedersachsen beispielweise jährlich rund 123 Mio. €. 

Desweiteren ist geregelt, dass bis Ende 2013 durch Bund und Länder gemeinsam geprüft werde, in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind, wobei die o.g. Zweckbindung (= Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden) entfällt und die Mittel nur noch einer investiven Zweckbindung unterliegen!

Dies bedeutet, dass die bisherigen Mittel für den kommunalen Straßenbau nur bis Ende 2013 gesichert sind und somit nicht geklärt ist, wie die Gemeindeverkehrsfinanzierung von 2014 – 2019 sichergestellt wird; anzumerken bleibt, dass die o.g. Befristung bis 2019 übrigens vor dem Hintergrund der 2019 notwendig werdenden umfassenden Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in seiner Gesamtheit erfolgte, die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung sollen über 2019 hinaus nicht etwas entfallen, sondern in der Neuverteilung des gesamtstaatlichen Finanzaufkommens aufgehen.

Aufgrund der unsicheren Situation zunächst ab 2014 haben sich zum einen die Verkehrsminister der Bundesländer als auch der Deutsche Landkreistag eindeutig positioniert, so hat beispielweise die Verkehrsministerkonferenz am 10.01.2011 den Bund aufgefordert, auch über 2013 hinaus die Entflechtungsmittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung bedarfgerecht auszustatten, sie zumindest aber auf bisheriger Höhe (insgesamt 1,335 Mrd. € jährlich) fortzuführen und eine Dynamisierung vorzusehen.

Der Deutsche Landkreistag hat verkehrsinfrastrukturpolitische Kernforderungen der Landkreise aufgestellt und auch diesen Aspekt aufgegriffen, indem der Bund gleichermaßen aufgefordert wird, gemeinsam mit den Ländern über 2013 und auch über 2019 hinaus auskömmliche Finanzmittel sicherzustellen und dabei auch dem wachsenden Erhaltungsbedarf Rechnung zu tragen, ein durchaus wichtiger Aspekt, denn der Straßenerhaltung wird in Zukunft im Verhältnis zum Straßen(aus)bau wesentlich größere Bedeutung zukommen. Wichtig ist auch die durch den Deutschen Landkreistag aufgestellte Forderung an die Bundesländer, nach Wegfall der verkehrsspezifischen Zweckbindung für die Entflechtungsmittel durch entsprechende landesrechtliche Regelungen die Gemeindeverkehrsfinanzierung sicherzustellen und die Mittel auch tatsächlich und bindend dem kommunalen Verkehrsbereich zuzuführen.



Derzeitige Situation der Förderung

Bekanntlich konnte seitens der dafür zuständigen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, der für das Bauprogramm 2011 angemeldete Radweg an der Kreisstraße 87 (Kaisershof bis Horum) nicht mit Fördermitteln bedacht werden, da nur ein „kleines Jahresbauprogramm“ seitens des Landes aufgestellt werden konnte. Hintergrund ist, dass im Haushaltsjahr 2010 die zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Entflechtungsgesetz zu weit überwiegendem Teil für die Finanzierung der sog. „kommunalen Entlastungsstraßen“ bereitgestellt werden mussten, da diese lt. Landtagsbeschluss nur bis Ende 2010 bezuschusst werden durften. Dies hatte zur Folge, dass in 2010 nach Auskunft des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nur eine sehr geringe Anzahl von Fortsetzungsmaßnahmen finanziert werden konnte, um eine Vorfinanzierung der bewilligten Maßnahmen durch die Kommunen nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Die Summe der Vorfinanzierung allein durch die Kommunen im Geschäftsbereich Oldenburg bewegt sich offenbar bereits im oberen zweistelligen Millionenbereich, so dass in den kommenden Jahren die Rückführung der kommunalen Vorfinanzierung Priorität des Landes hat mit der Folge, dass für die Haushaltsjahre 2011ff. nur kleine Jahresbauprogramme aufgestellt werden können.

Dieser Zustand mit der Folge eines fast zwangsläufig weiter anwachsenden Finanzierungsstaus, denn auch in den Jahren 2011ff. dürften seitens der Kommunen weitere baureife Maßnahmen angemeldet werden, lässt nicht erwarten, dass eine wesentliche Verbesserung in der Situation der Förderung des kommunalen Straßenbaus eintritt.



Vor dem Hintergrund der Ausführungen zum Ist-Zustand der Förderung bleibt festzuhalten, dass eine Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen unter Einbeziehung von GVFG-/Entflechtungsmitteln schwieriger geworden ist und kurzfristig keine Verbesserung abzusehen ist. Aus diesem Grund ist die Finanzierung einer Maßnahme in jedem Fall unter Berücksichtigung der Investitionsplanung auf bestmögliche Förderungsmöglichkeiten zu prüfen und das Ergebnis den Beschlussgremien vorzustellen.


Beschlussvorschlag:


Die Ausführungen zur Rechtslage und zur Situation der Förderung der Gemeindeverkehrsfinanzierung werden zur Kenntnis genommen.

Vor diesem Hintergrund bleibt festzuhalten, dass eine Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen unter Einbeziehung von GVFG-/Entflechtungsmitteln schwieriger geworden ist und kurzfristig keine Verbesserung abzusehen ist. Aus diesem Grund ist die Finanzierung einer Maßnahme in jedem Fall unter Berücksichtigung der Investitionsplanung auf bestmögliche Förderungsmöglichkeiten zu prüfen und das Ergebnis den Beschlussgremien vorzustellen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss