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Verstetigung der Jugendpflege durch Gewährung eines jährlichen Festbetrages in Höhe von insgesamt 51.100,00 € als Zuweisung an die Städte und Gemeinden, hier: Umfrage bezüglich der Fortsetzung der Verfahrensweise während der Probephase
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09.04.2008 Jugendhilfeausschuss TOP 3.3.1 öffentlich - Kenntnisnahme
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