dazu: Neubau Verwaltungsgebäude; Informationsvorlage
                Vorlage: 0092/2017

 

 

Es wird auf die Ausführungen zu TOP 3.1.1 des Kreisausschusses vom 15.02.2017 verwiesen. Im Nachgang zur KA-Sitzung wurde zum Thema “Neubau Verwaltungsgebäude” die nachstehende Informationsvorlage 0092/2017 von der Verwaltung vorgelegt:

 

„Wegen des Neubaus des Verwaltungsgebäudes gab es zwei Gespräche mit dem Niedersächsischen Innenministerium. Hingewiesen wurde darauf, dass eine langfristige Mietbindung anzusehen ist als ein kreditähnliches Rechtsgeschäft und als solches der Genehmigung durch die Kommunalauf­sichtsbehörde bedarf wie eine normale Kreditaufnahme. In beiden Fällen muss die finanzielle Leis­tungsfähigkeit der Kommune gegeben sein. Das kreditähnliche Rechtsgeschäft könnte genehmigt werden, wenn auch eine Kreditaufnahme durch die Kommune genehmigungsfähig wäre.

 

Die Zulässigkeit eines kreditähnlichen Rechtsgeschäfts richtet sich im Weiteren nach Ziffer 3 des Runderlasses „Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen“ (Krediterlass) vom 21.07.2014. Nach Ziffer 3 dieses Erlasses sind als Geneh­migungskriterien aufgeführt: „Kreditähnliche Rechtsgeschäfte dürfen nur im Rahmen der kommu­nalen Aufgabenerfüllung abgeschlossen werden. Die finanzielle Gesamtbelastung darf nicht höher sein als bei einer herkömmlichen Finanzierung (Wirtschaftlichkeit).“

 

Es hat Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft Friesland über ein von ihr zu errichtendes und vom Landkreis anzumietendes Verwaltungsgebäude gegeben. Die Kosten, die entstehen, lassen sich in die Bestandteile

 

·         Kosten der baulichen Infrastruktur (analog Kostengliederung nach DIN 276: Grundstück, Herrichten und Erschließen, Baukonstruktion, Technische Anlagen, Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten),

·         Baunutzungskosten während der Betriebsphase (Technisches Gebäudemanagement [Heizung, Strom, Sanitär], Infrastrukturelles Gebäudemanagement [Hausmeister, Reinigung, Entsorgung]

·         nicht gebäudebezogene Betriebskosten (Verwaltung, Geräte, Werkzeuge, Betrieb, Ausstattung, Versicherung, Drittverträge) und

·         Finanzierungskosten

aufteilen.

 

Abwägung Mietvariante / Beschaffungsvariante (= Eigenerstellung)

 

·         Die Bauleistungen unterliegen hier wie dort dem Vergaberecht, die Ausschreibungsergebnisse wären die gleichen;

·         die Bewirtschaftung (Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Reinigung) würde zu denselben Bedingungen erfolgen,

·         Verwaltungskosten fallen hier wie dort an; im Übrigen lägen die nicht gebäudebezogenen Betriebskosten im Wesentlichen bei beiden Varianten beim Landkreis Friesland.

 

Unterschiede sind daher ausschließlich im Bereich der Finanzierung zu erwarten, wobei vorausgesetzt wird, dass es für den Verwaltungsneubau keine „besondere“ Fördermöglichkeiten gibt, die nur die Wohnungsbaugesellschaft beanspruchen könnte.  „Allgemeine“ Fördermöglichkeiten (Niedrigenergieförderung) könnten beide Seiten gleichermaßen in Anspruch nehmen.

 

 Unterschiede ergäben sich daher nur bei folgenden Punkten:

 

·         Die Wohnungsbau würde weit überwiegend Fremdkapital aufnehmen müssen. Selbst wenn die Kreditaufnahme kommunalverbürgt wäre, müsste die Wohnungsbau GmbH mit leicht höheren Fremdkapitalzinsen rechnen als der Landkreis Friesland (fernmündliche Auskunft der LzO an die Wohnungsbaugesellschaft).

·         Auf den Eigenkapitalanteil der Wohnungsbau GmbH würde ein Eigenkapitalzins von üblicherweise 4% aufzuschlagen sein;

·         wie oben beschrieben, wäre der Fremdkapitalzins für die Wohnungsbau GmbH höher; der Landkreis will das Gebäude jedoch weit überwiegend aus Eigenmitteln errichten, so dass bei einer Vergleichsberechnung für den Landkreis Fremdkapitalzinsen nicht (oder nur im tatsächlichen, geringen Umfang) eingesetzt werden dürften.

 

In dieser Hinsicht kommen Wohnungsbaugesellschaft und Landkreis zu der gleichen Beurteilung. Insofern wäre die finanzielle Gesamtbelastung bei der Wohnungsbauvariante höher.

 

      Bau und Betrieb des Verwaltungsgebäudes durch die Wohnungsbaugesellschaft sind daher nicht weiter verfolgt worden.“

 

Der Kreistag nimmt Kenntnis und eröffnet seine Haushaltsberatung.

 

Landrat Ambrosy ist froh, wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, welcher Millionen Investitionen in die Schulen, Straßen, Infrastruktur, Radwege etc. beinhaltet. Er merkt an, dass die übertragenen Aufgaben von Bund und Land gestiegen sind, unter anderem in den Bereichen Jobcenter, Jugendhilfe und Soziales, aber auch beim Thema Flüchtlinge. Landrat Ambrosy betont, dass er froh ist, dass der Landkreis so weit gekommen ist und sich dieser nach einer Phase der Konsolidierung jetzt in einer Zukunftsphase befindet. Über die Kreisumlage muss diskutiert werden; heute aber wird ein Haushalt von über 200 Mio. Euro beschlossen, bei dem berücksichtigt werden sollte, welches Leistungsspektrum enthalten ist, wie zum Beispiel der Rettungsdienst, Feuerwehr, Breitband. Über dies investiert der Landkreis Friesland weitere 10 Mio Euro in die Schulen.

Landrat Ambrosy appelliert, dass den Bürgern die Politik des Landkreises Friesland erklärt werden muss.

 

KTA Schlieper weist im Namen der Gruppe SPD/GRÜNE/FDP darauf hin, dass drei Merkmale den Haushalt bestimmen: Zum einen, dass die politischen Schwerpunkte berücksichtigt werden, des Weiteren, dass keine neuen Schulden gemacht werden. Und letztlich, dass ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt wird. Alle Punkte hat der Landkreis Friesland erledigt, KTA Schlieper bedankt sich dafür.
KTA Schlieper möchte auf 6 Punkte des Haushaltes eingehen: Als erstes auf das Thema Bildung, das die oberste Priorität hat. Hier sollen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Handicap geschaffen werden. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um sich in der Schule und im Lernumfeld wohlzufühlen.
Infrastruktur: Trotz zeitlicher Streckung der Straßenbau- und Radwegeplanung darf nicht nachgelassen werden. KTA Schlieper betont, dass eine gute Infrastruktur ein  Wettbewerbsvorteil ist und die Entstehung gravierender Schäden vermieden werden muss. 

Die Entlastung der Kommunen ist ebenfalls ein wichtiges Thema. In 2012 und 2013 wurde die Kreisumlage bereits um einen Punkt gesenkt; in 2015 erfolgte eine Ausschüttung an die Kommunen in Höhe eines Kreisumlagenpunktes. Die Gruppe ist daher der Meinung, dass der Vorschlag der Verwaltung, die Kommunen um 1,7 Kreisumlagenpunkte zu entlasten, angemessen ist. Von der ursprünglichen Überlegung einer Fondsbildung ist Gruppe abgerückt, da eine Senkung der Kreisumlage die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, die dann verfügbaren Mittel nach eigenen Schwerpunkten zu verwenden. Um auch künftig die vereinbarten Ziele zu erreichen, sollte nicht permanent ausgeschüttet werden. Ein Schulterschluss mit den Kommunen ist, so KTA Schlieper, trotzdem möglich.
Der Landkreis Friesland liegt hinsichtlich der pro-kopf-Verschuldung auf Landesebene im Mittelfeld. Hier gilt es besser zu werden. Dies gilt auch für die Wirtschaftskraft, die sich in der Wertigkeit der Kreisumlagen-Punkte darstellt. Bei aller Diskussion um eine angemessene Höhe der Kreisumlage muss bedacht werden, dass Kreis und Kommunen gemeinsam für dieselben Bürger und Bürgerinnen Aufgaben wahrnehmen.

Weiterhin führt KTA Schlieper aus, dass es die wirtschaftlichste Lösung ist, das neue Verwaltungsgebäude in Jever selbst zu bauen, da zum einen nicht mehr auf Mietzahlungen im Ergebnishaushalt Rücksicht genommen werden muss und zum anderen sich das Gebäude im  Eigentum des Landkreises Friesland befindet und somit einen Wertezuwachs darstellt.
KTA Schlieper teilt zudem mit, dass für das Jugendparlament 50.000,00 € veranschlagt wurden, damit dieses die Möglichkeit bekommt, beispielsweise Veranstaltungen zu planen. Sie betont, dass man sich auf die Zusammenarbeit mit dem Jugendparlament freut und hofft, dass dieses sich bald konstituieren wird.

Als letzten Punkt führt KTA Schlieper aus, dass der Insel Wangerooge in 2017 mit 100.000,00 Euro unter die Arme gegriffen werden soll, bis sich die Zuständigkeit hinsichtlich der Kosten der Strandaufspülung geklärt hat. Man erwartet eine Einigung zwischen Bund und Land.

Trotz der Herausforderungen der gelungenen Versorgung und Integrationsarbeit für viele Flüchtlinge und trotz Übernahme des St. Johannes Hospitals mit 6,9 Mio. Euro können erfreulicherweise erhebliche Investitionen geleistet werden. Die Phase von Konsolidierung und Streichungen ist beendet.

KTA Schlieper dankt abschließend den Mitarbeitern der Verwaltung für die Zusammenstellung aller Zahlen, Kennzahlen, Pläne etc. und bittet dieses weiterzugeben. Sie betont, dass die Gruppe SPD/GRÜNE/FDP hinter dem Entwurf der Verwaltung steht. 

 

KTA Damm führt aus, dass sich die CDU-Fraktion im Januar den Haushaltsentwurf von der Verwaltung hat vorstellen lassen. Bei der ersten Durchsicht des Entwurfes hat der Landrat gebeten, die Kreisumlage unangetastet zu lassen. Da die CDU-Fraktion gerne Geld im Haushaltsentwurf generieren will, das den Städten und Gemeinden zu Gute kommen soll, ist die Fraktion zu dem Entschluss gekommen, dass ein Zukunftsfond von 3 Mio. Euro benötigt wird, der nach einem festen Schlüssel an die Städte und Gemeinden ausgezahlt wird. Dieser soll insbesondere für die Kinderbetreuung (2 Mio. Euro) und für Schwimmbäder für das Schulschwimmen (1 Mio. Euro) genutzt werden. KTA Damm betont, dass die Entlastung durch Senkung der Kreisumlage nicht genügt. Vorschlag der CDU-Fraktion ist, den Verwaltungsneubau durch die Wohnungsbaugesellschaft Friesland realisieren zu lassen und somit dieses Geld wie geschildert in den Städten und Gemeinden zu investieren. Daher wird die CDU-Fraktion den Haushaltsentwurf der Verwaltung in der Variante der Gruppe SPD/GRÜNE/FDP nicht mittragen.

 

KTA Neugebauer bedankt sich bei den Mitarbeitern der Verwaltung und dem Landrat für den Haushaltsentwurf. Sodann beantragt er namens der Gruppe ZV/SWG/UWG, dass die Kreisumlage um 3 Punkte gesenkt wird. Er erläutert, dass der ursprüngliche Haushaltsentwurf unter anderem eine zweckgebundene Zuwendung an die Städte und Gemeinden in Höhe von 1,5 Mio. Euro beinhaltete. Verteilt werden sollte dann nach einem Schlüssel mit der Zweckbindung der Kinderbetreuung. Weiterhin führt KTA Neugebauer aus, dass die aktuelle finanzielle Situation des Landkreises Friesland eine Senkung der Kreisumlage von 3 Punkten zulässt. Andererseits zeigen die bisher vorgelegten Entwürfe der Haushalte bei den Städten und Gemeinden kaum oder gar keinen Spielraum für die dort nötigen Investitionen. Hier wird eine deutliche Entlastung gewünscht. Ein weiterer Vorteil der Kreisumlagensenkung ist die fehlende Zweckbindung. Statt das ungebundene Geld erst an den Kreis zu zahlen und es dann vom Kreis zurückzubekommen, mit der eindeutigen Vorgabe es für die Kinderbetreuung einzusetzen, sollte es doch gleich in den Kassen der Städte und Gemeinden bleiben. Dies gibt den Räten in der Gestaltung ihrer Haushalte auch den dort notwendigen Spielraum für die Arbeit, die allen zu Gute kommt. KTA Neugebauer unterbreitet einen Vorschlag, wie eine Kreisumlagensenkung an anderen Stellen eingespart werden kann: Er erläutert, dass 1,5 Mio. Euro bereits durch den Wegfall der Zuwendungen für Kinderbetreuung frei werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das neue Verwaltungsgebäude von der Wohnungsbaugesellschaft errichtet wird und der Landkreis Friesland dieses Objekt mietet; über diese Variante werden die restlichen Mittel für eine 3 Punkte-kreisumlagensenkung frei.

 

KTA Just schließt sich dem Antrag der Gruppe ZV/SWG/UWG an. Die Haushaltssituation der Kommunen ist deutlich schlechter, als die des Landkreises. Die Städte und Gemeinden können ihren Haushalt teilweise nicht ausgleichen und haben Fehlbeträge aus dem alten Haushalt. Sie können ihre Investitionen nicht erwirtschaften. Der Landkreis dagegen verzeichnet einen deutlichen Überschuss im Ergebnishaushalt; ein Haushalts-Fehl aus den Vorjahren besteht nicht. Somit geht die Schere zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis immer weiter auf. Die Entwicklung der Kommunen, so KTA Just, stagniert. Eine deutliche Entlastung wäre ein wichtiges Signal. Unter den nun vorgeschlagenen Konditionen aber sei ein Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden wohl nicht machbar. Die Diskussion zur finanziellen Entlastung werde sich fortsetzen. 

 

KTA Ratzel merkt an, dass dieses der erste Haushalt in der neuen Wahlperiode ist und es ganz natürlich ist, dass alle Fraktionen versuchen ihre Anliegen umzusetzen. Er führt aus, dass eine Schuldensenkung nicht realisierbar war, durch den Kauf des St.-Johannes-Hospitals. Bis ca. 2020/2021 werden vor diesem Hintergrund die langfristigen Schulden wahrscheinlich nicht gesenkt werden können. Eine Senkung der Kreisumlage würde bedeuten, um diesen Ausfallbetrag die Schulden des Kreises nicht mindern zu können. Daher sollte man dem Landkreis danken, dass 1,7 KU-Punkte überhaupt als Entlastung für die Städten und Gemeinden frei gemacht werden. KTA Ratzel appelliert, abzuwarten, wie sich der Haushalt entwickelt und sich bei einem guten Jahresergebnis mit den Städten und Gemeinden zu verständigen.

 

KTA Damm bittet Landrat Ambrosy zu erklären, warum er gebeten hat von einer Kreisumlagensenkung abzusehen. Er beantragt namens der CDU-Fraktion eine geheime Abstimmung.

 

KTA Homfeldt bittet auf die Bedürfnisse in den Kommunen einzugehen, unter anderem hinsichtlich der Aufgabenerfüllung in der Kinderbetreuung. Er sieht die Vereinbarung von 1991 zwischen dem Landkreis und den Kommunen bezüglich der Kinderbetreuung als nicht mehr zeitgemäß an, da heutzutage andere Ansprüche (Inklusion/verstärkte personelle Ausstattung) bestehen und somit ein höherer finanzieller Aufwand entsteht. KTA Homfeldt merkt an, dass die Kommunen für die Gewährleistung der Kinderbetreuung finanziell nicht ausreichend ausgestattet sind, obwohl es um die Wahrnehmung einer Kreisaufgabe geht. Vor diesem Hintergrund bedarf die Vereinbarung einer Anpassung.

 

KTA Harms merkt an, dass der Haushalt so wirtschaftlich ausgeführt wurde, dass der Landkreis sich erlauben kann, die Kreisumlage um 1,7 Punkte zu senken; dieses sollte so respektiert werden. Eventuell ist eine weitere Ausschüttung an die Kommunen machbar, wenn das Jahresergebnis des Landkreises einen entsprechenden Überschuss ausweist.

 

Landrat Ambrosy beantwortet die Frage von KTA Damm; er erklärt, dass er sich Gedanken gemacht hat, was die Städte und Gemeinden mit dem Landkreis verbindet, dieses sind unter anderem der Bildungsauftrag und die Kinderbetreuung. Daher strebt Landrat Ambrosy einen politischen Mehrwert an, welcher den Kindern im Landkreis Friesland zu Gute kommt. Eine Kreisumlagensenkung gilt formal für ein Jahr, politisch aber auf Dauer. Zudem würde eine Finanzierung des Verwaltungsneubaus über die Wohnungsbaugesellschaft keine Einsparungen bringen, da dann Mieten zu zahlen sind. Im Übrigen wäre für diese Variante voraussichtlich keine Genehmigung des MI zu erwarten.

 

Landrat Ambrosy antwortet auf die Frage von KTA Harms, dass ein Überschuss, der am Ende des Jahres nach Abwicklung des Finanzhaushaltes existiert, bei entsprechendem Votum der Gremien verteilt werden könnte. Nur dieser tatsächliche Überschuss ist überhaupt verfügbar.

 

Des Weiteren weist Landrat Ambrosy darauf hin, dass nach Wissen des Landkreises die Haushalte der Städte und Gemeinden, bis auf eine Kommune, ausgeglichen sind. Das Wohl der Städte und Gemeinden hängt nicht von einer Senkung der Kreisumlage ab. Landrat Ambrosy appelliert, die Situation der Städte und Gemeinden nicht schlechter darzustellen, als es der Fall ist.
Er würde sich im Grunde einen eigenen Steuerhebesatz für Landkreise wünschen; die immer wiederkehrende Diskussion um die Kreisumlage wäre dann hinfällig. 

 

KTA Just wendet ein, dass die Kommunen um einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt kämpfen und sich zur Erzielung des Ausgleichs unter Umständen auch verschulden müssen. Der Landkreis dagegen kann in komfortablem Ausmaß Investitionen tätigen.

 

KTA Funke erklärt, dass es sich bei der Kreisumlage um eine Grundsatzentscheidung handelt. Die Kreisumlage dient nicht zur Finanzierung des Landkreises, sondern vielmehr handelt es sich um das Geld der Städte und Gemeinden. Eine Zweckbindung sollte daher nicht vorgegeben werden. KTA Funke plädiert für eine Senkung der Kreisumlage 

 

KTA H. Eilers kritisiert die Aussage des Landrates, zur finanziellen Situation der Städte und Gemeinden. Er erklärt am Beispiel der Stadt Varel, dass die Städte und Gemeinden sehr eng finanziert sind. Des Weiteren wendet er ein, dass es eine Prognose gibt, wie sich die Kinderbetreuung in den nächsten Jahren entwickeln wird; dafür wird eine vernünftige Gegenfinanzierung benötigt. Wichtig ist eine faire Lastenverteilung. Ausgeglichene Kommunalhaushalte sind nur durch Streichungen oder Anhebung von Abgaben machbar. Zwischen Landkreis und Kommunen besteht ein Konflikt der mit dem heutigen Beschluss nicht beigelegt ist.

 

Landrat Ambrosy bestreitet das, da die Haushaltslage der Städte und Gemeinden real besser ist. Als in der Debatte dargestellt. Dies werde sich im Laufe des Jahres zeigen.

 

KTA Schlieper bietet an, dass insbesondere bei der Kinderbetreuung nochmal detailliert geschaut werden kann, wie hoch die Aufwendungen sind. Sollte hier der Wunsch der Städte und Gemeinden bestehen, gemeinsam Anpassungen vorzunehmen, wird dieses gerne umgesetzt.

Des Weiteren führt KTA Schlieper aus, wenn es wider erwarten im Rahmen des Jahresabschlusses einen Überschuss geben sollte, sei man gerne bereit, sich nochmals zusammenzusetzen und zu überlegen, wie dieser verteilt werden kann. Im Übrigen bleibt zu konstatieren, dass die Wirtschaftskraft sich erhöht hat und es eine positive Entwicklung gibt, die nicht in Abrede gestellt werden sollte.

 

Vorsitzender KTA Pauluschke lässt sodann über den Antrag der CDU-Fraktion auf geheime Abstimmung abstimmen; dieser wird bei 10 Ja- und 31 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Es erfolgt die Abstimmung zu den Anträgen der Fraktionen und Gruppen:

 

a)      Antrag der CDU-Fraktion

Einrichtung eines Fonds für Kinderbetreuung über 3 Mio. Euro (Hinweis KTV Pauluschke: Die Beschlussfassung kann sich nur aufs Jahr 2017 beziehen.) / keine Senkung der Kreisumlage / Neubau des Verwaltungsgebäudes durch die Wohnungsbaugesellschaft Friesland und Anmietung durch den Landkreis Friesland.

 

Abstimmungsergebnis:
Der
Antrag wird bei 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 28 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

b)     Antrag der Gruppe ZV – SWG – UWG

Senkung der Kreisumlage ab 2017 um drei Punkte von 52 auf 49 Punkte / kein zweckgebundener Fonds für Kinderbetreuung / Finanzierung durch Realisierung des Verwaltungsneubaues über die Wohnungsbaugesellschaft Friesland und Anmietung durch den Landkreis Friesland

 

Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen und 25 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

c)      Antrag der SPD/GRÜNE/FDP-Gruppe

Streichung des ursprünglich vorgesehenen Kreisförderfonds „Kinder sind unsere Zukunft“ / Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage für das Jahr 2017 um 1,7 Punkte auf 50,3 Punkte / Bereitstellung von 100.000 Euro für die Strandaufspülung auf Wangerooge sowie von 50.000,00 Euro für das Projekt des zu gründenden Jugendparlamentes.

 

Die Gegenfinanzierung dieses zusätzlichen Betrages erfolgt durch eine Mittelverschiebung von 150.000,00 Euro für die Sanierung der Umkleide der Sporthalle Beethovenstraße (IGS Friesland Nord) von 2017 auf 2018. Die Ausgaben für 2017 dezimieren sich; die Verpflichtungsermächtigungen für 2017  erhöhen sich entsprechend um 150.000,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Dem Antrag wird bei 21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 19 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

KTA Pauluschke lässt abschließend insgesamt über den Haushalt 2017 des Landkreises Friesland abstimmen:

 

Beschluss:
Dem Haushaltsplan 2017 (Ergebnis- und Finanzhaushalt / zusätzliche wesentliche Produkte „ÖPNV“ und „Umweltschutz“ / Stellenplan / Investitions-Programm und Masterpläne „Straße“ und „Schulen“) und nachstehender Satzung wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

„Haushaltssatzung

des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2017

 

Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am 22.02.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1.    im Ergebnishaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

                1.1 der ordentlichen Erträge auf                                       196.836.584 Euro     

      1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                              196.836.584 Euro

     

      1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                          0 Euro

      1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                               0 Euro

 

 

2.    im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

     

      2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit        193.288.999 Euro

      2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit        179.237.682 Euro

 

      2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                           2.302.588 Euro

      2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                         16.353.905 Euro

 

      2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                        2.194.979 Euro

      2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                       2.194.979 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                              197.786.566 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                               197.786.566 Euro

 

     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.194.979 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 7.451.934 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 50,3 % der Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.

 

 

Jever, den 22. Februar 2017

 

 

LANDKREIS FRIESLAND

 

 

 

 

(Ambrosy)

Landrat”

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Zustimmung

 

Ja:

25

Nein:

16

Enthaltung:

 

 

 

 

KTA Schlieper verlässt die Sitzung aufgrund eines anderweitigen Termins.