Begründung:
Siehe die an die Fraktionen gegangenen
Beratungsunterlagen:
- Haushaltssatzung und Gesamtübersicht Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt;
- Produktkatalog (Erträge/Aufwendungen aller Produkte des
Ergebnishaushalts);
- Investitionsprogramm (Übersicht aller geplanten Investitionen);
- Masterplan Schulen/Bau;
Der Ergebnishaushaltsplan 2022 ist, anders als im
Vorjahr, in Erträgen und Aufwendungen wieder ausgeglichen. Es ist sogar ein
leichter Überschuss im Ergebnishaushalt vorgesehen, dieser kann jedoch nur
aufgrund erhöhter Finanzausgleichsleistungen erreicht werden.
Dies gilt jedoch nicht für die mittelfristige Planung
im Zeitraum 2023-2025, hier ist nach derzeitigem Kenntnis-und Planungsstand ein
Ausgleich nicht zu erreichen.
Die Erträge belaufen sich auf 221.566.028 €, die
Aufwendungen auf 220.638.3669 €, so dass der Entwurf des Ergebnishaushaltes
2022 mit einem Überschussbetrag von 927.662 € abschließt.
Hinsichtlich der Ansätze der Schlüsselzuweisungen und
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und für die
Berechnung der Finanzausgleichs- und der Kreisumlagebeträge wurden die vom
Landesbetrieb für Statistik berechneten „vorläufigen Grundbeträge“ zu Grunde
gelegt.
Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 7.686.860 €. Im Jahre 2020 betrug dieser noch 13,6
Mio. € (2021: 7.313.056 €).
Der Saldo für Investitionstätigkeit im Entwurf für den
Finanzhaushalt 2022 beläuft sich auf -13.657.999 €. Es wird daher eine
Netto-Kreditaufnahme (Neuverschuldung) in Höhe von 5.971.139 € für
Investitionen erforderlich werden.
Auch ist durch einen Abbau von Liquidität die
Wahrscheinlichkeit gestiegen, größere
Zahlbeträge auch durch Kassenkredite finanzieren zu müssen.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages
gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
Anlage(n):
1. Haushaltssatzung und Gesamtübersicht Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt;
2. Produktkatalog (Erträge/Aufwendungen aller Produkte des Ergebnishaushalts);
3. Investitionsprogramm (Übersicht aller geplanten Investitionen);
4. Masterpläne „Bau“ und „Straßen“;
5. Zusammenstellung freiwillige Aufgaben 2022