Begründung:

 

Die Vorlage baut inhaltlich auf der Vorlage VO 0759/2019 vom 02.09.19 auf. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird die Sachverhaltsdarstellung auf die Neuerungen und wesentlichen Stellungnahmen aus der 2. Beteiligung beschränkt.

 

Erstes Beteiligungsverfahren für den RROP Entwurf 2018

Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 3 ROG i. V. m. § 3 Abs. 3 NROG wurde im 1. Entwurfs des RROP bereits im Zeitraum von 08.Februar 2019 bis einschließlich 05. April 2019 auf Grundlage des Entwurfs vom 14.01.2019 durchgeführt.

 

Mündliche Erörterung

Am 03.07.19 wurde zudem der Erörterungstermin (§ 3 Abs. 4 NROG) mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB), insbesondere den Städten und Gemeinden, durchgeführt. In diesem wurden die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen nochmals erörtert und die möglichen Lösungs- und Abwägungsvorschläge aufgezeigt. Auf eine Erörterung mit der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 NROG verzichtet, da diese einzeln direkt über den Umgang mit ihren Stellungnahmen informiert wurden. Über den Erörterungstermin wurde eine Ergebnisdokumentation erstellt, die aus einem Ergebnisprotokoll sowie der Präsentation besteht. Diese findet sich in Anlage 8+9). Im Anschluss an den Erörterungstermin erfolgte die Erarbeitung der endgültigen Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen und den darin enthaltenen Anregungen und Bedenken. Auch wurde am 05.08.19 in der HVB-Runde die Ergebnisse aus dem Erörterungstermin sowie der aktuelle Stand der Abwägungen vorgestellt (siehe Anlage10).

 

Zweites Beteiligungsverfahren für den RROP Entwurf 2020

Das Beteiligungsverfahren erfolgte vom 10.02. bis 09.03.2020. Da sich die Änderungen im Vergleich zum RROP 2018 1. Entwurf nur bestimmte Abschnitte bzw. Kapitel umfasste, wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme auf diese begrenzt

Darüber hinaus wurden die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt, um das Verfahren zu beschleunigen.  

 

Statistische Information zum zweiten Beteiligungsverfahren

In dem zweiten Beteiligungsverfahren wurden 215 öffentliche Stellen (TöB) beteiligt. Insgesamt sind 54 Stellungnahmen eingegangen. Die Öffentlichkeit (TöB) hat insgesamt 52 Stellungnahmen eingebracht.

 

Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

Nach Abschluss des zweiten Beteiligungsverfahrens ist die Verwaltung in die Abwägung eingetreten und hat die Abwägungssynopse erstellt. In dieser Synopse wurden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf 2020 des RROP eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen (§ 7 Abs. 2 ROG).

 

 

Wesentliche Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen:

Insgesamt sind deutlich weniger Stellungnahme als im 1. Verfahrensschritt eingegangen. Die Gemeinden, die eine Stellungnahme abgegeben haben, beziehen sich hierbei weitestgehend auf die im 1. Entwurf vorgebrachten Anregungen und Bedenken und erhalten diese aufrecht. Entsprechend wurde in der Abwägungstabelle auf die Abwägung zum 1. Entwurf verwiesen. Hierzu sei zusammenfassend nochmal klargestellt, dass die Gemeinden und Städte bei der Erstellung des Entwurfs ausreichend beteiligt und ihre Belange berücksichtigt worden sind. Auch die Entwicklung der Ortsteile ohne zugewiesene Siedlungsfunktion ist im Rahmen der Eigenentwicklung, hier angemessen nach Größe und Funktion im Gemeindegebiet, möglich. Es gibt keine quantitativen Vorgaben hinsichtlich der Siedlungsentwicklung und keine zeichnerischen Festlegungen von Entwicklungsgebieten. Insbesondere die zentralen Siedlungsgebiete beruhen auf den aktuellen Flächennutzungsplänen einschließlich derer Änderungen und bilden keine harten Grenzen für die Entwicklung.

 

Ferner sind mehrere teils genau gegenteilige Stellungnahmen zum neu aufgestellten Kapitel 4.2 – Windenergie eingegangen, die sich jedoch ausschließlich mit der Situation in der Gemeinde Wangerland befassen. Deshalb sei darauf hingewiesen, dass der Landkreis als Regionalplanungsträger nach eigenen Kriterien und seinem eigenen Planungskonzept die jeweiligen gemeindlichen Planungen auf langfristige raumordnerische Eignung geprüft hat und dabei von den gemeindlichen Planungen abweichen kann. Es wird aber keine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB erzeugt und deshalb keine Eignungsgebiete (§ 7 Abs. 3. Nr. 3) festgesetzt. Die Städte und Gemeinden können und sollen ihre Konzeptionen auf Ebene des Flächennutzungsplans weiterhin verfolgen und umsetzen. Die Nicht-Darstellung im RROP von im FNP gesicherten Flächen stellt auch keine Benachteiligung zur heutigen Rechtsposition dar.

 

 

Eine weitere wesentliche Stellungnahme erfolgte Seitens des Ministeriums für Landwirtschaft als Oberste Landesplanungsbehörde. Von dort wurden insbesondere die Festlegungen zu Vorranggebieten „Klei“ geäußert und ein Verstoß gegen die Ziele des LROP angemerkt. In der Abwägungstabelle ist dies ausführlich dargestellt. Hauptkritikpunkt ist, dass aufgrund der Festlegung als Rohstoffsicherungsgebiet die bis 2050 erforderlichen Mengen nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen, obwohl das gesicherte Volumen ausreicht. Hintergrund hierfür ist das Urteil (Urteil vom 30.08.2012 - BVerwG 4 CN 5.11; LK Leer). Dort wurde festgelegt, dass Vorranggebiete zur Rohstoffsicherung, also als langfristige Rohstoffreserve, nur dann festgelegt werden dürfen, wenn zum einen ein Monitoring erfolgt und die festgelegten Rohstoffgewinnungsgebiete die Rohstoffversorgung bis zu einem Zeitraum von voraussichtlich 20 Jahren sicherstellen. Dies war im 2. Entwurf nach Auffassung der Obersten Landesplanungsbehörde nicht der Fall. Da das Volumen grundsätzlich für den langfristigen Bedarf (> 30 Jahre) ausreichend ist, wurde der Entwurf dergestalt geändert, dass die bisher als Rohstoffsicherungsgebiete Klei festgesetzten Flächen zu Rohstoffgewinnungsgebieten Klei werden und dies bereits von den Gremien mitbeschlossen wird. So kann einerseits eine ausreichend gesicherte Menge nachgewiesen werden und die „Überausweisung“ ermöglicht es, die Flächen ggf. schrittweise oder weniger tief auszubeuten, was die (landwirtschaftliche) Nachnutzung erleichtert.

Da diese Umstufung gegenüber Dritte keine zusätzlichen Einschränkungen bedeutet, kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine nachholende Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich zu diesem Punkt erfolgen. Sollten aus dieser Beteiligung noch bislang nicht beachtete Belange berührt sein, kann der Kreistag im Rahmen des Genehmigungsverfahrens diesem per Beitrittsbeschluss Genüge tun.  

 

Die Änderungen sind bereits in die zum Satzungsbeschluss vorliegenden Dokumente eingearbeitet, dort entsprechend markiert und im Beschlussvorschlag zum Satzungsbeschluss berücksichtigt.

 

 

 

Unterlagen des RROP 2020

Das RROP 2020 mit allen weiteren unten angeführten Unterlagen steht ist auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.friesland.de/planen-und-bauen/regionalplanung-und-raumordnung/ unter dem Pfad „RROP 2020 Satzungsbeschluss“ zur Einsicht und zum Download bereit.

 

Dadurch besteht seit dem 10.03.2020 die Möglichkeit für alle Kreistagsabgeordnete sich mit dem zur Beschlussfassung vorbereitete RROP 2020 einschließlich der Abwägungsunterlagen zu beschäftigen. Im Einzelnen sind es folgende Unterlagen in der Gliederung der Internetseite:

 

(1)   Beschreibende Darstellung und Begründung RROP 2020

Gelb kenntlich gemacht sind die Änderungen zu Klei, Sand und den Speicherpoldern gemäß der Abwägung zur Stellungnahme ArL/ML (auf Seiten 166, 169, 177, 206).

 

 

Anlagen:

 

-       Tabelle Siedlungsmodell: Siedlungsflächenentwicklung, Kriterien nach Ortsteilen

-       Einzelhandel: Abgrenzung der mittelzentralen Kongruenzräume Varel und Jever

-       Herleitung Vorranggebiete Windenergienutzung 2019

 

(2)     Zeichnerische Darstellung RROP 2020

Enthalten sind die Änderungen zu Klei und den Speicherpoldern gemäß der Abwägung zur Stellungnahme ArL/ML

 

(3) Strategische Umweltprüfung: Umweltbericht 2020 und zusammenfassende Erklärung

 

 

Die Abwägungssynopsen aus den zwei Beteiligungsverfahren:

 

(4) Übersicht Eingang Stellungnahmen erste Beteiligung

(5)  Abwägungssynopse der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum RROP Entwurf 2018

(6)  Abwägungssynopse der Öffentlichkeit (Privatpersonen) zum RROP Entwurf 2018

(7)  Abwägungssynopse der Kommunen zum RROP Entwurf 2018

(8) Erörterungstermin 030719 Präsentation 2019

(9) Erörterungstermin 030719 Protokoll 2019

(10) Erörterungstermin 050819 Präsentation HVB-Runde 2019

(11)  Abwägungssynopse der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum RROP Entwurf 2020

(12) Präsentation WTKF/ KT zum RROP Entwurf 2020 Satzungsbeschluss (im Nachgang zum 11.03.)

 

 

Darüber hinaus können folgende zweckdienliche Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden:

-       Landschaftsrahmenplan Fortschreibung 2017

-       Landwirtschaftlicher Fachbeitrag 2015

-       Ergänzungsgutachten: Prüfung der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimafolgenmanagement im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Friesland, 2018

-       Kurzfassung zum Arbeitsstand der Umweltprüfung gemäß § 8 ROG sowie des Umweltberichts zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Friesland, 2018

 

Weiteres Verfahren

Das Aufstellungsverfahren für die Neuaufstellung des RROP 2020 endet mit dem Satzungsbeschluss (§ 5 Abs. 5 NROG). Nach diesem Beschluss wird der Genehmi­gungsantrag zusammengestellt und der Genehmigungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg, übergeben sowie parallel dazu bzgl. der Vorranggebiete Rohstoffgewinnung die Beteiligung ausgelöst. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Genehmigungsantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang entschieden wird (§ 5 Abs. 5 Satz 3 NROG). Die Erteilung der Genehmigung ist im Amtsblatt für den Landkreis Friesland bekannt zu machen (§ 5 Abs. 6 NROG). Damit wird das RROP 2020 rechtswirksam (§ 10 Abs. 1 ROG).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den aus den Abwägungssynopsen zum RROP Entwurf 2020 (2. Beteiligungsverfahren) und zum RROP-Entwurf 2019 (1. Beteiligungsverfahren) und der Ergebnisdokumentation für den Erörterungstermin am 03.07.2019 resultierenden Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

  1. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Friesland 2020 mit der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung einschließlich der im Rahmen der Abwägung vorgenommenen Änderungen der zeichnerischen und beschreibenden Darstellung sowie der Begründung werden gemäß § 5 Abs. 5 NROG als Satzung beschlossen (siehe Anlage 1: Satzung über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2020 für den Landkreis Friesland).

 

 

  1. Die weiteren RROP-Unterlagen, insbesondere die Begründung mit Anhang und der Umweltbericht, die werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

M. Tammen                                             R. Neuhaus

Sachbearbeiterin                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

M. Dehrendorf                                                       S. Ambrosy

 Dezernent                                               Kämmerei                  Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.